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Zum Bauen in unserer Kirche

Seit 1994 ist es durch das gemeinsame Engagement von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Landeskirche, öffentlicher Hand und Stiftungen und mit vielen Spenden gelungen, für mehr als drei Viertel der fast 2000 Kirchengebäude in unserer Landeskirche den Nachholbedarf an unterlassener oder nur notdürftig möglicher Bauunterhaltung aus über 80 Jahren aufzuarbeiten.

Das ist eine Erfolgsbilanz: Noch nie war in der Geschichte des Kirchenbaus der Kirchengebäudebestand in unserer Region insgesamt in einem so guten Zustand wie heute.  Das Kirchliche Bauamt war und ist dabei primär als Fachbehörde tätig.  Nach dem Kirchenbaugesetz ist es allerdings auch als Genehmigungsbehörde beteiligt. In vielen Einzelfällen vermittelt es zwischen den genannten Beteiligten, sowie den Denkmalschutzbehörden, mit fachlicher Kompetenz, politischer Erfahrung und einer zugewandten, ermutigenden Gesprächskultur.

Dem Selbstverständnis unserer Kirche entsprechend sollen dabei Leben, Handeln und Glauben zusammengehören und dies erfordert – wenn man die Zeugnisse des Glaubens als Manifeste eben dieses Lebens und Handelns wertschätzt – in ungezählt vielen Fällen die Kenntnis und Abwägung des Einzelfalls.

Von 1991 bis 1998 waren im Kirchlichen Bauamt der ehemaligen Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg über 40 Mitarbeiter tätig. Heute werden die fast 2000 Kirchengebäude, zu denen seit 2004 auch diejenigen der schlesischen Oberlausitz zählen, und alle weiteren Immobilien von einem Viertel dieser Mitarbeiterzahl (12-13 Mitarbeiter) betreut. Dabei sind allerdings die Aufgaben nicht geringer geworden.

Beratung, Vernetzung, Moderation und aufmerksames Zuhören sind gerade in den aktuellen Zeiten geboten. Eine die Werte des kulturellen Erbes und die Aspekte der Wirtschaftlichkeit fundiert abwägende Gebäudebedarfsplanung ist spätestens seit den vom KBA geschäftsführend betreuten „Berliner Gesprächen" zur „Neuen Nutzung alter Kirchen“ in den 1990er Jahren eine bewusst gewordene Herausforderung. Bemühungen um die Zukunft der Kirchengebäude sind dabei nicht zuletzt auch profilierte Stadt- und Kommunalbaupolitik, in der hoheitliche Setzungen erkannt und verhandelt werden. Sie kann von niemandem und auf keiner Ebene ‚nebenbei' geleistet werden, sondern erfordert personelle Ressourcen und ein ressort-übergreifendes Denken, mit Blick für Größenordnungen und Relationen.

Näheres zum Bauen in unserer Kirche finden Sie im Handbuch für den Gemeindekirchenrat im Kapitel 3.5 "Immobilien und Baumaßnahmen", S. 116-139.

Die Orientierungshilfe bietet Ihnen weitere Informationen.